Altbatterien getrennt sammeln und zurückgeben
Für Batterien und Altbatterien gelten insbesondere die Verordnung (EU) 2023/1542 sowie in Deutschland das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG).
Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien getrennt von anderen Abfallströmen zu entsorgen. Altbatterien gehören insbesondere nicht in den Hausmüll oder gemischte Siedlungsabfälle, sondern sind den dafür vorgesehenen Rücknahme- und Sammelstellen zuzuführen.
Altbatterien können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltlich zurückgegeben werden. Die Rücknahmepflicht eines Händlers richtet sich unter anderem nach der jeweiligen Batteriekategorie und danach, welche Batterien er als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat.
Für Produkte mit eingebauten Altbatterien gelten daneben insbesondere die Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beziehungsweise bei Fahrzeugen die einschlägigen fahrzeugrechtlichen Vorschriften.