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Hinweise zu Batterien und Altbatterien

Informationen zur getrennten Sammlung, kostenlosen Rückgabe und sicheren Entsorgung von Altbatterien nach dem aktuell geltenden Batterierecht.

Gesetzlicher Hinweis

Altbatterien getrennt sammeln und zurückgeben

Für Batterien und Altbatterien gelten insbesondere die Verordnung (EU) 2023/1542 sowie in Deutschland das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG).

Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien getrennt von anderen Abfallströmen zu entsorgen. Altbatterien gehören insbesondere nicht in den Hausmüll oder gemischte Siedlungsabfälle, sondern sind den dafür vorgesehenen Rücknahme- und Sammelstellen zuzuführen.

Altbatterien können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen unentgeltlich zurückgegeben werden. Die Rücknahmepflicht eines Händlers richtet sich unter anderem nach der jeweiligen Batteriekategorie und danach, welche Batterien er als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat.

Für Produkte mit eingebauten Altbatterien gelten daneben insbesondere die Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beziehungsweise bei Fahrzeugen die einschlägigen fahrzeugrechtlichen Vorschriften.

Rückgabemöglichkeiten

Altbatterien fachgerecht zurückgeben

Nutzen Sie die für die jeweilige Batteriekategorie vorgesehenen Rücknahme- und Sammelstellen.

01

Handel

Rückgabe bei rücknahmepflichtigen Händlern im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen. Die Rückgabe von Altbatterien ist dort unentgeltlich möglich.

02

Kommunale Sammelstellen

Private Endnutzer können geeignete Altbatterien auch über die dafür vorgesehenen Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zurückgeben.

03

Fernabsatz

Werden entsprechende Batterien im Fernabsatz angeboten, gelten besondere Rücknahme- und Informationspflichten. Soweit activiert IT hiervon betroffen ist, werden geeignete Rückgabemöglichkeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.

Sicherer Umgang

Besondere Vorsicht bei lithiumhaltigen Batterien

Lithiumhaltige Altbatterien können bei Beschädigung, Kurzschluss, unsachgemäßer Lagerung oder falscher Entsorgung ein Brandrisiko darstellen.

Beschädigte oder auffällige Batterien sollten besonders vorsichtig behandelt und entsprechend den Hinweisen der zuständigen Rücknahme- oder Sammelstelle abgegeben werden. Batterien dürfen nicht geöffnet, mechanisch beschädigt, erhitzt oder ins Feuer gegeben werden.

Bei Batterien mit frei zugänglichen Polen kann es sinnvoll sein, diese vor Transport oder Abgabe gegen Kurzschluss zu sichern, soweit dies gefahrlos möglich ist.

Rechtsgrundlagen

Aktueller Rechtsrahmen

Maßgeblich sind insbesondere die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien sowie das deutsche Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Das frühere Batteriegesetz (BattG) wurde durch das BattDG abgelöst.

Stand dieser Hinweise: September 2026.